Zucht und Züchter

Portrait


Hundezucht bedeutet, Verantwortung zu übernehmen für die Aufzucht gesunder, wesensfester und gesellschaftsfähiger Hunde. An die körperliche Gesundheit und das wesensfeste Verhalten der Zuchttiere sind hohe Ansprüche zu stellen!


Züchter und Halter von Rhodesian Ridgebacks sind verbindlich an die Zuchtordnung des RRCD gebunden

Um diesem Ziel gerecht werden zu können, sind hohe und entsprechend detaillierte Mindesthaltungsbedingungen für die Zucht und Haltung der Rhodesian Ridgebacks definiert. Sie sind genauso Bestandteil der Zuchtordnung des RRCD wie die ebenfalls hohen Anforderungen und Bedingungen zur Zuchtzulassung. Die Zuchtordnung verbietet ausdrücklich Zwingerhaltung für RRs; es dürfen nur u.a. HD-freie (Hüftgelenksdysplasie) Tiere zur Zucht verwendet werden; Hündinnen wie Rüden dürfen frühestens nach dem 24. Lebensmonat belegt werden bzw. das erste Mal decken.

Es sind höchstens fünf Würfe im Leben einer Hündin zulässig; nach dem vollendeten achten Lebensjahr darf sie nicht mehr gedeckt werden. Es darf auch nur ein Wurf innerhalb von 12 Monaten erfolgen; nach einer Schnittgeburt darf erst nach Ablauf von 24 Monaten erneut belegt werden.

Rüden müssen nach jeden vierten erfolgreichen Deckakt (wenn es sich hierbei um mehr als zwei verschiedene Hündinnen handelt) ein Jahr pausieren.

Im RRCD sind derzeit 35 Zwinger zugelassen, davon 20 aktiv.

Um in Deutschland angesichts des hier vergleichsweise schmalen Zuchtpotentials Inzucht zu vermeiden, wird im RRCD auch mit Blutlinien u.a. aus Südafrika, Zimbabwe, den USA, den Niederlanden, der Schweiz und Dänemark gezüchtet.